ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeines
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1. Voraussetzung für eine Provisionsauszahlung ist mindestens 1 Aktivierung Spice Mobile pro Monat. Nach Abschluss eines Branding-Vertrags erhöht sich das Aktivierungsziel entsprechend der niedrigsten Staffelung.
Eine Sim-Karte gilt als ordnungsgemäß aktiviert, wenn diese nach Freischaltung einen kostenpflichtigen „first call“ aufweist (hier als „Aktivierung“ bezeichnet).
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2.Leistungen von SPICE MOBILE:
2.1 Auflade Provision
Spice Mobile zahlt für die in der gültigen Produkt- und Provisionsübersicht aufgeführten Aufladungen auf eine Spice Mobile Sim-Karte eine Provision. Voraussetzung hierfür ist ein Aufladungsbetrag in Höhe von jeweils mindestens 10,00 €.
2.2 Airtime Provision
Spice Mobile zahlt eine Airtime Provision im Monat auf den Sim-Karten Umsatz. Zur Ermittlung der Aufladungsqualität werden alle Aufladungen (1st Top Up) mit mindestens jeweils 10,00 € herangezogen. Nach einer ordnungsgemäßen Aktivierung einer SIM Karte erhält der Fachhändler für 12 Monate in Abhängigkeit der erreichten ersten Aufladungsquote eine prozentuale Airtime-Beteiligung am Netto-Airtime-Umsatz.
Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitraumes ist der Zeitpunkt der Aktivierung der jeweiligen SIM Karte. Eine weitere bindende Voraussetzung ist, dass die Sim-Karten mindestens einmal aufgeladen worden
2.3 Options Provision
Spice Mobile zahlt für die 1. Optionsbuchung, 1. Optionsverlängerung sowie 1. Optionsreaktivierung ausgewählter Optionen einer Provision.
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3. Provisionsauszahlungen
Die Provisionszahlung erfolgt spätestens im übernächsten Monat des Berichtsmonats. Die Fachhandelsvereinbarung muss bis zum 20. des Berichtsmonats bei der Spice Mobile GmbH unterschrieben und gescannt (digital), per Mail vorliegen.
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4. Pflichten des Fachhändlers
Die Registrierung bzw. Aktivierung der SIM-Karten muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften §111 TKG mit Legitimation durchgeführt werden. Der Händler verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Registrierung durchzuführen.
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5. Der Händler verpflichtet sich zur Einhaltung der Transparenzverordnung und stellt alle Produkt- und Preisinformationen für den Kunden zur Verfügung.
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6. Die Fachhandelsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist unbefristet gültig. Sämtliche zusätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Fachhändler und der Spice Mobile GmbH bleiben hiervon unberührt. Abgerechnet wird nach der aktuell gültigen „Produkt- und Provisionsinformation“ der Spice Mobile GmbH.
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7. Die Fachhandelsvereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Folgemonats schriftlich gekündigt werden.
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